Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden sie es ab.
Damit ist dann ein Platz im Seminar für Sie unverbindlich reserviert.
Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
Die Anmeldung wird erst mit der Bezahlung der Seminar-Gebühr verbindlich.
Die nachstehenden, persönlichen Daten, werden im EDV-System des Anglerverband Niedersachsen e.V. auf Dauer archiviert.
Dadurch kann der Nachweiß über die abgelegte Fischerprüfung jederzeit erbracht werden falls eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses erforderlich sein sollte.
Die Daten werden nicht an Dritte oder für Werbezwecke weitergegeben.
Hier die Anmeldung für die aktuellen Lehrgänge:
Einführung
Die Fischerprüfung im Bundesland Niedersachsen gilt als Nachweis für eine sachkundegerechte Ausübung des nichtgewerblichen Fischfangs. Für die Erlangen des behördlichen Fischereischeins ist diese gesetzliche Voraussetzung..
Die Gesamtverantwortung für die Fischerprüfung liegt bei dem zuständigen Landesverband, hier dem Anglerverband Niedersachsen e.V. (AVN). Darum ist die vorliegende Prüfungsordnung für alle Prüfungen, die der AVN durchführt, verbindlich.
Theoretischer Teil
Praktischer Teil
Vorbereitungslehrgang
In den Vorbereitungslehrgängen sollten alle Sachgebiete der Fischerprüfung unterrichtet werden. Die Vorbereitungslehrgänge finden in deutscher Sprache statt.
Anmeldung zur Fischerprüfung
Die Anmeldung zur Fischerprüfung muss schriftlich an den AVN erfolgen. In der Anmeldung sind folgende Angaben aufzuführen:
Theoretische Prüfung
Die Prüfung ist nicht öffentlich, findet in deutscher Sprache statt und ist für Jugendliche und Erwachsenen gemeinsam. Vertreter/Beauftragte der Nds. Fischereibehörden können der Prüfung beiwohnen.
Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn:
Der Prüfungsteilnehmer im theoretischen Teil, im Zeitrahmen von 60 Minuten, im Prüfungsfragebogen von 60 Fragen aus allen sechs Sachgebieten mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Es müssen jedoch in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein.
Praktische Prüfung
Der Prüfungsteilnehmer im praktischen Teil der Prüfung ausreichend Kenntnisse in den Teilbereichen vorweisen kann.
Prüfungsausschuss
Die Fischerprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss durchgeführt. Der Ausschuss setzt sich aus drei Personen zusammen: dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern.
Wiederholung der Prüfung
Die Fischerprüfung kann, falls nicht bestanden, jeweils in den Prüfungsteilen Theorie und/oder Praxis wiederholt werden. Eine Wiederholung ist nur innerhalb eines Zeitraum von einem Jahr und im gleichen Bezirk des AVN möglich.
Prüfungsnachweis
Der Prüfungsteilnehmer erhält nach bestandener Prüfung und auf Beschluss des Prüfungsausschusses den Fischerprüfungs-Ausweis über die bestandene Fischerprüfung.